Bedienerschulung für Hubarbeitsbühnen
Um einen sicheren und effizienten Einsatz von Hubarbeitsbühnen zu gewährleisten ist eine sorgfältige Ausbildung der Bediener (nach BGG 966 bzw. DGUV Grundsatz 308-008) zwingend erforderlich.
„Ausbilden sollte man nicht weil es Pflicht ist, sondern weil es alle Beteiligten schützt!“
Unser umfassendes Schulungsangebot bietet Ihnen die Möglichkeit im Falle eines Unfalles Ihrer vorgegebenen Nachweispflicht nachzukommen.
Mit unseren Führerschein Schulungen für Hubarbeitsbühnen – nach DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG 966) – kommen Sie auch den Vorgaben des DGUV-Grundsatzes 208-019 (ehemals BGI 720) „zum sicheren Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ nach.