Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen (BGV A1, §4.1)
Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung, laut DGUV Vorschrift 1, dient der Gefahrenvorbeugung und hilft Ihnen Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen.
- Rechtliche Grundlage
- Gesetzliche Änderungen
- Unfallgeschehen
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Arbeitssicherheit
- Technische Neuerungen (falls vorhanden)
Teilnehmerzahl: | Nach Absprache, gerne schulen wir auf Wunsch auch Klein- oder Großgruppen |
Dauer: | 3 Stunden je Modul |
Abschluss: | Eintragung in den vorhandenen Führerschein |
Schulungsorte: | In unserer Niederlassung in Neuhausen ob Eck oder auch gerne bei Ihnen direkt vor Ort |